1. Allgemeines:
Verkauf nur an Gewerbetreibende
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Fa. Jens Heydn Maschinen Handels GmbH ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer an- gemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot
Angebote von uns sind freibleibend, unverbindlich und der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Stellen wir dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese unser Eigentum.
3. Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach besten Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den bestellenden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Besteller verantwortlich.
4. Vertragsabschluß
Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern von uns keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
5. Online Bestellung
Ihre Online Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie innerhalb von 2 Werktagen nach der Online Bestellung von uns eine Auftragsbestätigung zugefaxt bekommen. Diese Auftragsbestätigung muß von Ihnen innerhalb von 2 Werktagen unterschrieben zurückgefaxt werden.
6. Lieferung und Zahlung
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Jens Heydn Maschinen Handels GmbH richten sich nach folgenden Bestimmungen:
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn wir eine schriftliche Zusage nicht ausdrücklich als verbindlich abgegeben haben. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages durch den Käufer verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit der Versandbereitschaft als eingehalten.
7. Zahlungsbedingunge
8. Gewährleistung
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im verlängerten Eigentum der Fa. Jens Heydn Maschinen Handels GmbH. Die Fa. Jens Heydn Maschinen Handels GmbH ist berechtigt bei Zahlungsverzug, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder einer Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betretung der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend legitimiert haben, an sich zu nehmen.
Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit